Hier entsteht für Sie eine Grünanlage. Bitte nur ausgeschilderte Wege
benutzen. Betreten der Grün- und Gartenflächen nicht gestattet. Für
Hunde, Kinder und unfolgsame Frauen gilt Leinenpflicht! Radfahrer bitte
absteigen. Bitte vermeiden Sie unnötige Kernspaltereien. Urinieren,
onanieren und Müll abladen verboten. Parkbänke sind zum sitzen da.
Bitte keine laute Musik hören, herumtoben, oder laut beten. Die Anwohner
wollen auch ihre Ruhe. Ausserdem sind die Parkordnung, §§ 310b und 311a StGB,
das JuSchG und insbesondere die §§ 23a 24a und 42b BeischlV zu beachten.
Wenn sich alle an diese wenigen, einfachen Regeln halten, wird dieses
Erholungszentrum ein Erfolg für Jung und Alt.
Dieses Schild ist durch das EU-Patent 4223-b05fnord!-WE17 "Regelung der
Nutzungsbestimmungen unnötiger Grünanlagen durch Anbringen einer
rechteckigen, gut sichtbaren Hinweistafel - im weiteren Text mit 'Schild'
bezeichnet - mit darauf durch Siebdruck oder ähnliche Verfahren aufgebrachter
Schrift, zur eindeutigen Bestimmung des Zwecks und der Regelung desselben und
so" geschützt